allgemein
- Geburtsort, Wohnort bzw. Lebensmittelpunkt in Vorarlberg
- Publikationen (nicht im Eigenverlag) bzw. Auszeichnungen
Der Vorstand entscheidet auf der Basis dieser Informationen. Eine einfache Mehrheit genügt für die Aufnahme (3 von 5). Der Vorstandsbeschluss wird nicht im Detail begründet. Wichtig ist: Der Beschluss ist nicht als objektive Aussage über die literarische Qualität der eingereichten Publikationen bzw. über die Eignung des Antragsstellers zum Schriftsteller zu verstehen. Je nach Zusammensetzung des Vorstands kann die Entscheidung deshalb bei zukünftigen Wiederbewerbungen anders ausfallen.